Früherkennung von Hautkrebs ab 35 J

Als gesetzlich Versicherter steht Ihnen ab Ihrem 35. Geburtstag alle zwei Jahre eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs zu.

Sie beinhaltet folgendes:

  • Erhebung der Krankengeschichte
  • Untersuchung der gesamten Haut auf verdächtige Veränderungen
  • Beratung über das Ergebnis

Bei der Untersuchung wird die gesamte Haut einschließlich des Kopfes von dafür extra ausgebildeten Hausärzten untersucht.

Dabei wird nicht nur nach dem "schwarzen" Hautkrebs, sondern auch nach dem viel häufiger vorkommenden, aber weniger auffälligem „weißem“ Hautkrebs geachtet.

Werden verdächtige Pigmentflecke entdeckt, werden Sie zum Hautarzt überwiesen, der Sie nochmals gründlich untersucht. Das erhöht die Sicherheit dieser Vorsorgemaßnahme.