Früherkennung von Prostatakrebs ab 45 Jahren

Ihnen steht als gesetzlich Versicherter ab Ihrem 45. Geburtstag jährlich eine Früherkennungsuntersuchung auf Krebserkrankungen der Prostata und der äußeren Geschlechtsorgane zu.

Sie beinhaltet folgendes:

  • Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese)
  • Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
  • Enddarmaustastung zur Untersuchung der Prostata
  • Untersuchung örtlicher Lymphknoten
  • Beratung über das Ergebnisklinische rektale Untersuchung

Werden verdächtige Veränderungen entdeckt, erhalten Sie eine Überweisung zum Facharzt, der weitere Untersuchungen durchführt, was die Sicherheit der Vorsorgemaßnahme erhöht.